Wer als Clubleiter, Studiobesitzer oder Trainer (auch aushilfsweise oder ehrenamtlich) seinen Beruf im Bereich des Budosports ausübt, kann Lehrgangskosten im Rahmen seiner Fortbildung in voller Höhe steuerlich absetzen.

Wer als Clubleiter, Studiobesitzer oder Trainer (auch aushilfsweise oder ehrenamtlich) seinen Beruf im Bereich des Budosports ausübt, kann Lehrgangskosten im Rahmen seiner Fortbildung in voller Höhe steuerlich absetzen. Zu diesen Fortbildungskosten gehören:

  • Lehrgangsgebühr
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Hilfsmittel (Bücher, Bürobedarf etc.)

Wer in Zukunft einen Beruf mit Kampfkunst anstrebt, kann auch Weiterbildungskosten bis zu 4000 Euro absetzen.